Die Prämienverbilligung ist ein Beitrag (Reduktion) an die Krankenversicherungsprämie (Grundversicherung) und wird durch den Kanton und den Bund finanziert. Die Beiträge der öffentlichen Hand sind für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bestimmt.
Wie wird Ihr Anrecht auf Prämienverbilligung festgestellt?
Ihr Anrecht auf Prämienverbilligung wird in der Regel automatisch überprüft. Grundlagen hierfür bilden Ihre definitiven Steuerdaten der Vorjahre gemäss Abbildung.
Wie werden Ihre Steuerdaten bei der Berechnung Ihres Anrechts auf Prämienverbilligung berücksichtigt?
Als Berechnungsgrundlage dienen Ihr Reineinkommen sowie Ihr Vermögen gemäss Steuerdaten. Bestimmte Positionen Ihrer Steuerdaten werden addiert oder in Abzug gebracht. Zusätzlich berück-sichtigen wir Ihre familiären Verhältnisse. Diese Korrekturen führen zu dem für Ihr Anrecht auf Prämienverbilligung relevanten massgebenden Einkommen (entspricht nicht dem steuerbaren Einkommen). Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Berechnungsschema.
Wann haben Sie Anrecht auf Prämienverbilligung?
Sie haben Anrecht auf Prämienverbilligung, wenn das massgebende Einkommen nicht höher als Fr. 35'000 ist, Sie dem Versicherungsobligatorium unterliegen und eine obligatorische Krankenversicherung abgeschlossen haben. Bei einem massgebenden Einkommen aller Familienmitglieder von Fr. 35'001 bis 38'000 wird die Prämie der Kinder verbilligt. Die Eltern haben keinen Anspruch auf Prämienverbilligung. Der Online-Simulationsrechner www.be.ch/pvo-onlinerechner gibt Ihnen unverbindlich Auskunft über einen möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung.
Verfahren bei Anrecht auf Prämienverbilligung
Das Anrecht auf Prämienverbilligung wird in der Regel aufgrund der definitiven Steuerdaten der Vorjahre vierteljährlich automatisch berechnet. Benutzen Sie den Onlinerechner um zu prüfen, ob Sie ein mögliches Anrecht auf Prämienverbilligung haben. Falls Sie Anrecht auf Prämienverbilligung haben, werden Sie von uns schriftlich darüber informiert. Ausnahmen: Bei bestimmten Personengruppen kann das Anrecht nicht automatisch überprüft werden.
Fristen und Bearbeitungszeit Prämienverbilligung
Die Prämienverbilligung können Sie nur für das laufende Kalenderjahr beantragen; d.h. der Antrag muss im laufenden Jahr bei uns eintreffen. Haben Sie einen Antrag auf Prämienverbilligung eingereicht, müssen Sie momentan mit einer Bearbeitungszeit von bis zu fünf Monaten rechnen. Sobald Ihr Antrag auf Prämienverbilligung bearbeitet ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Verfahren bei Anrecht auf Prämienverbilligung
Das Anrecht auf Prämienverbilligung wird in der Regel aufgrund der definitiven Steuerdaten der Vorjahre vierteljährlich automatisch berechnet. Benutzen Sie den Onlinerechner um zu prüfen, ob Sie ein mögliches Anrecht auf Prämienverbilligung haben. Falls Sie Anrecht auf Prämienverbilligung haben, werden Sie von uns schriftlich darüber informiert. Ausnahmen: Bei bestimmten Personengruppen kann das Anrecht nicht automatisch überprüft werden.
Fristen und Bearbeitungszeit Prämienverbilligung
Die Prämienverbilligung können Sie nur für das laufende Kalenderjahr beantragen; d.h. der Antrag muss im laufenden Jahr bei uns eintreffen. Haben Sie einen Antrag auf Prämienverbilligung eingereicht, müssen Sie momentan mit einer Bearbeitungszeit von bis zu fünf Monaten rechnen. Sobald Ihr Antrag auf Prämienverbilligung bearbeitet ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Vielen Dank für Ihre Geduld.
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