Die Krankenversicherungen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Hier können Prämienverbilligungen helfen.
Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.
Anspruch Prämienverbilligung
Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Luzern haben grundsätzlich Personen und Familien, die
- am 1. Januar des Anspruchsjahres im Kanton Luzern steuerrechtlichen Wohnsitz haben und
- bei einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG angeschlossen sind.
Für Zuzüger aus dem Ausland ist ein unterjähriger Anspruch möglich, sofern sie eine obligatorische Krankenpflegeversicherung haben.
Anmeldung Prämienverbilligung
Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei WAS Ausgleichskasse Luzern geltend zu machen. Die Daten für die Anmeldung können online unter «Anmeldeformular Prämienverbilligung» erfasst werden. Bei Fragen wählen Sie bitte unsere Hotline-Nummer 041 375 08 88.
Das Gesuch sollte innerhalb der ordentlichen Einreichefrist bis 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden (z.B. Prämienverbilligung 2020 - Einreichefrist bis 31. Oktober 2019). Wird die Anmeldung nach dieser ordentlichen Frist eingereicht, werden nur diejenigen Prämien verbilligt, die nach der Gesuchstellung fällig werden.
Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.
Anspruch Prämienverbilligung
Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Luzern haben grundsätzlich Personen und Familien, die
- am 1. Januar des Anspruchsjahres im Kanton Luzern steuerrechtlichen Wohnsitz haben und
- bei einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG angeschlossen sind.
Für Zuzüger aus dem Ausland ist ein unterjähriger Anspruch möglich, sofern sie eine obligatorische Krankenpflegeversicherung haben.
Anmeldung Prämienverbilligung
Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei der Ausgleichskasse Luzern geltend zu machen. Die Daten für die Anmeldung können online erfasst werden.
Das Gesuch sollte innerhalb der ordentlichen Einreichefrist bis 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden (z.B. Prämienverbilligung 2019 - Einreichefrist bis 31. Oktober 2018). Wird die Anmeldung nach dieser ordentlichen Frist eingereicht, werden nur diejenigen Prämien verbilligt, die nach der Gesuchstellung fällig werden.
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